Viele Gartenbesitzer nehmen an, Pflanzenabfälle seien „nur Natur“, sie würden „doch sowieso verrotten“ und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden.
Der Wald ist eine genau aufeinander abgestimmte Lebensgemeinschaft. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt werden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln. Dieser starke Bewuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Waldboden. Das Salz findet sich letztendlich in unserem Grundwasser wieder. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben der Organismen.
Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei auch nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen – auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichteinheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Zum Beispiel: Kanadische Goldrute, Riesen-Bärenklau, Indisches Springkraut und Japanischer Staudenknöterich.
Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört.
Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Entsorgung von Gartenabfällen ist illegal und kein „Kavaliersdelikt“. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 € vor.
Schützen wir also unseren Wald- für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten.
Kontakt und weitere Informationen: FoA.Havelland@lfb.brandenburg.de
Quelle: Forstamt Havelland