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Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, steht Deutschen im Ausland, die an der Europawahl 2009 in Deutschland teilnehmen möchten, ab sofort das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Verfügung. Es ist erhältlich im Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2009, "Service für Deutsche im Ausland", unter <link http: www.bundeswahlleiter.de _blank>www.bundeswahlleiter.de.

 

Darüber hinaus umfasst das Serviceangebot ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009.

 

Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Europawahlgesetz bei der Europawahl 2009 per Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer letzten Heimatgemeinde bis spätestens am 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies sollte bei längeren Postwegen möglichst frühzeitig erfolgen. Eine Übermittlung als E-Mail ist nicht zulässig.

 

Der bei früheren Wahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats leben, ist entfallen. Das Antragsformular steht ab Februar/März 2009 auch als Papiervordruck bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland zur Verfügung. Antragsformulare können zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können die Antragsformulare für ihre Mitarbeiter im Ausland in der erforderlichen Stückzahl erhalten.

Nach der Eintragung werden die Wahlunterlagen für die Briefwahl ohne weitere Anforderung - circa einen Monat vor dem Wahltag - übersandt. Alle Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis 18.00 Uhr bei der auf dem voradressierten amtlichen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen. Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu müssen sie bei der Gemeindebehörde schriftlich - auch per Fax oder E-Mail - oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 

Darüber hinaus sind Deutsche mit Wohnsitz in einem der 26 anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch dort wahlberechtigt. Sie können entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen wollen. Nähere Informationen über die Voraussetzungen für die Wahlteilnahme im Wohnsitzmitgliedstaat erteilen die dort zuständigen Stellen.

 

EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

 

Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 21.01.2009