Anfang Januar dieses Jahres hatte die Stadt die Entfernung von vier Biberdämmen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beantragt. Begründet wurde der Antrag mit Schäden am Stadtwald. Die Prüfung des Kreisumweltamtes hat ergeben, dass es sich tatsächlich jedoch um nur zwei Biberdämme handelt. Die anderen beiden sind genehmigte wassertechnische Anlagen, für deren Unterhaltung der jeweilige Genehmigungsinhaber zuständig ist. Die Untere Wasserbehörde hat den Eigentümer der Anlage umgehend gebeten, regelmäßige Kontrollen vorzunehmen und das angeschwemmte Material vor den Bauwerken zu entfernen, so dass der Wasserabfluss gewährleistet ist.
Weiterhin wurde in einem der beiden Biberdämme bereits vor Wochen durch den Wasser- und Bodenverband in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Rohr mit einem Durchmesser von 30 cm verlegt, durch welches das Wasser abfließen kann.
Das Umweltamt hatte demnach nur noch über einen kleinen Biberdamm im nördlichen Teil des Riesenbruchgrabens zu entscheiden. Da es sich beim Biber nach europäischem Recht um eine streng geschützte Art handelt, waren entsprechend gesetzlicher Vorgaben des Landes Brandenburg mehrere Fachbehörden sowie die anerkannten Naturschutzverbände vor der Entscheidung einzubeziehen. Diese sind sich nach eigener Prüfung einig, dass der Biberdamm keinen Einfluss auf die Vernässung des Stadtwaldes hat.
Insbesondere die Forstbehörde geht davon aus, dass der Stadtwald nicht ungewöhnlich nass ist und das Absterben von Bäumen auf eine inzwischen europaweit auftretende Pilzerkrankung an Eschen und Erlen zurückgeht. Wegen des sogenannten ?Eschensterbens? dürfen im Landeswald seit 2010 keine Eschen mehr angepflanzt werden. Zudem geht auch das Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg davon aus, dass die Stauhaltung im Riesenbruchgraben keinen Einfluss auf die Keller in Rathenow-Ost hat.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs informierte der Bürgermeister darüber, dass die Stadt ihren Antrag auf Wasserabsenkung des Wolzensees beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zurückgezogen hat. Die Stadt wolle demnach weitere Untersuchungen vornehmen und gemeinsam mit dem Wasser- und Bodenverband nach einer umsetzbaren Lösung suchen. Auch die Ablehnung des Förderantrags des Wasser- und Bodenverbands zur Entwässerung der Baumsiedlung am Hopfensteiggraben durch das LUGV wurde im Gespräch erörtert. Hier hat der Bürgermeister ausgeführt, andere Varianten untersuchen zu lassen.
Umweltdezernent Dr. Kellner bot der Stadt weiterhin die Unterstützung des Landkreises bei der Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Lösung des Grundwasserproblems an. Die Verantwortung zur Schaffung zusätzlicher Ableitmöglichkeiten des Wassers liegt jedoch ausschließlich bei der Stadt. Den privaten Grundstücksnutzern müssten Möglichkeiten zur Einleitung von Wasser aus Drainagen ihrer Häuser geschaffen werden, so der Kreisumweltdezernent. Für eine entsprechende Voruntersuchung bzw. Variantenuntersuchung hatte der Landkreis bereits im letzten Jahr eine finanzielle Unterstützung zugesagt. Das Geld stehe weiterhin zur Verfügung, so Dr. Kellner.
Quelle: Landkreis Havelland