Die Stadtverwaltung informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus. Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
- Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Auskünfte mittels automatisiertem Abruf über das Internet
Wer der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchte, wendet sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow, Berliner Straße 15.