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Mit Stand vom Donnerstag, dem 16. April 2021, sind im Landkreis Havelland seit Beginn der Corona-Pandemie 5.395 Personen positiv auf COVID-19 getestet worden. Aktuell sind 413 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert.

Insgesamt gelten 4.814 Personen inzwischen als genesen. Der Anteil der Verstorbenen ist auf 168 angestiegen. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) liegt bei 173,01.
Insgesamt werden derzeit täglich mehr als 460 Quarantänepersonen im Landkreis telefonisch betreut.

In Rathenow gibt es seit  ein Corona-Testzentrum. Das von der Stadtverwaltung Rathenow und der Neustadt-Apotheke Rathenow gemeinsam betriebene Testzentrum befindet sich im Ladenlokal, Berliner Str. 3.
Hier können sich die Bürger*innen kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Die Schnelltests werden montags bis freitags, jeweils von 8 Uhr – 17 Uhr, angeboten.
Voranmeldungen zu konkreten Test-Terminen sind nicht möglich.

Des Weiteren gibt es jetzt eine Impfstelle in Rathenow. Hier wird hier zunächst der Impfstoff von Biontech/Pfizer beginnend mit zwei von insgesamt vier Impfstraßen geimpft.
Die regulären Öffnungszeiten sind zu Beginn von Montag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr.
Im Einsatz sind vor Ort zunächst 20 Mitarbeiter. Zu ihrer Unterstützung kommen am Montag zusätzlich fünf Bundeswehrsoldaten des Logistikbataillons aus Beelitz ebenfalls ins Impfzentrum nach Rathenow.
Pro Impfstraße können am Tag rund 100 Menschen gegen das Coronavirus geimpft werden. Die tägliche Gesamtkapazität der zu impfenden Personen ist dabei abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe, die durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellt werden.

Es besteht nur die Möglichkeit einer Impfung für impfberechtigte Personen mit einem Termin. Die Termine können ausschließlich im Internet über den Impfterminservice unter www.impfterminservice.de/impftermine oder telefonisch unter 116 117 vereinbart werden, aber nicht vor Ort selbst.
Zu den impfberechtigten Personen im Land Brandenburg gehören derzeit alle Personen über 70 Jahre, Personen über 18 Jahre mit Arbeitgeberbescheinigung sowie Personen mit ärztlichem Zeugnis bei Vorerkrankungen gemäß der Paragraphen 2 und 3 der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung (höchste und hohe Priorität).