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Derzeit sind 432 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert

Mit Stand von Donnerstag, dem 10. Dezember 2020, sind im Landkreis Havelland seit Beginn der Corona-Pandemie 1.526 Personen positiv auf COVID-19 getestet worden. Aktuell sind 432 Havelländer mit dem Coronavirus infiziert. Insgesamt gelten 1.075 Personen inzwischen als genesen. Der Anteil der Verstorbenen ist auf 19 angestiegen. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz (Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage) liegt bei 145,40.

Insgesamt werden derzeit täglich mehr als 1.100 Quarantänepersonen im Landkreis telefonisch betreut.

 

Die Amtsärztin empfiehlt weiterhin private Aktivitäten einzuschränken und Abstand zu halten, da der private Bereich eine Quelle von Infektionen und der Infektionsverbreitung ist. Es gilt Kontakte zu reduzieren und der sorgsame Umgang im familiären Umfeld. Und dort, wo Begegnungen außerhalb des privaten Raums stattfinden, müssen grundsätzlich die AHA+L Regeln unbedingt eingehalten werden: Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen und in geschlossenen Räumen regelmäßig Lüften.

 

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiter: Grundsätzlich ist in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.

 

Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Bei der Nutzung von Aufzügen haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Die Maskenpflicht gilt auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, einschließlich der dazugehörigen Parkplätzen.

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Havelland auf seiner Internetseite unter www.havelland.de/coronavirus zusammengestellt.

 


Quelle: Landkreis Havelland - Stand: 10. Dezember 2020