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Parkbesuch mit Test möglich

Auf Grund der Corona-Pandemie wird der Einlass für Gäste durch das Infektionsschutzgesetz geregelt. Laut §28b können Gäste mit einem anerkannten und bescheinigten medizinischen Negativ-Test sowie Geimpfte, deren 2. Corona-Schutzimpfung bereits 14 Tage zurückliegt, den Park wieder besuchen. Für Kinder bis 6 Jahre entfällt die Testpflicht. Es wird darum gebeten, die Neagtivtestbescheinigung und den Impfausweis am Eingang vorzuzeigen.

Für den Besuch des Optikparks gelten auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes ist an ausgewiesenen Standorten im Park vorgeschrieben. Der Parkimbiss hält ein ToGo-Angebot vor, sodass auch für das leibliche Wohl gesorgt ist. Auch die Spielplätze sind geöffnet und Floßfahrten stehen ebenso unter den genannten Regeln zur Verfügung.

Der Optikpark hat täglich von 9 – 18 Uhr geöffnet. Aktuelle Informationen zum Parkbesuch findet man auf der Internetseite unter www.optikpark-rathenow.de

 


Quelle: Optikpark Rathenow