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Der Bund und die Länder haben die bestehenden Corona-Beschränkungen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. So bleiben weiterhin die Geschäfte,  Friseursalons, Restaurants, Hotels und Schulen geschlossen.

Noch heute (Mittwoch) ist der Beschluss der Landesregierung zu einer neuen Eindämmungsverordnung vorgesehen. Danach werden die geltenden Details für das Land Brandenburg vorgestellt.

 

 

Beschlüsse der Bund-Länder-Runde der 16 Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel für Deutschland im Überblick:

Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Zuletzt durften sich bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen, nun gibt es strengere Maßnahmen. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. So dürfen etwa pflegebedürftige Eltern nur von einem nicht zum Hausstand gehörenden Angehörigen besucht werden.

 

Eingeschränkter Bewegungsradius in Hotspots

Wo die Corona-Infektionszahlen besonders hoch sind, soll der Radius, in dem sich Menschen um ihren Wohnort bewegen dürfen, auf 15 Kilometer eingeschränkt werden. Das gilt für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Mit dem Wohnort ist  nicht die private Adresse gemeint, sondern die Stadt, in der man wohnt.

 

Kitas und Schulen bleiben geschlossen

Zwar betonen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss, dass der Betrieb von Kitas und Schulen höchste Bedeutung "für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern" habe, jedoch sollen die Schulen noch bis Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben und nur eine Notfallbetreuung anbieten.

Es gilt weiterhin der Beschluss vom 13. Dezember. Dieser sieht eine Ausnahmeregelung für Abschlussklassen vor. Theoretisch könnten somit Klassen, die vor Prüfungen stehen, weiterhin in die Schule gehen. Das konkrete Vorgehen an Schulen und Kitas regeln die Länder wie immer selbst, weil es in ihre eigene Zuständigkeit fällt. So wurden etwa auch Kitas im bisherigen Lockdown nicht überall geschlossen.

Die Kultusminister der Länder hatten bereits am Montag für die Schulen vereinbart, dass für den Fall einer Rückkehr zum Präsenzunterricht zuerst Grundschüler zum Zuge kommen und danach schrittweise die älteren Jahrgänge. Dies könne erfolgen, wenn es das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Ländern zulasse. Das finde sich im Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern nicht explizit wieder, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Britta Ernst (SPD). "Der Beschluss bietet jedoch Spielräume, die in den Ländern entsprechend genutzt werden können."

 

Zeitraum für Kinderkrankengeld wird verlängert

Der Bund will gesetzlich regeln, dass in diesem Jahr zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil gewährt werden. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Der Zeitraum wird damit verdoppelt. Der Anspruch solle auch gelten, wenn eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

 

Arbeit

Weiterhin werden Arbeitgeber gebeten, großzügige Möglichkeiten zum Arbeiten im Home-Office zu schaffen, damit möglichst viele Menschen zuhause bleiben können. Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit geschlossen werden. Die "Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken" sei erlaubt, der Verzehr vor Ort hingegen nicht.

 

"Zwei-Test-Strategie" bei Einreisen aus Risikogebieten

In ihrem Beschluss weisen Bund und Länder erneut darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund zu vermeiden sind. Wer aus einem solchen Gebiet zurück nach Deutschland kommt, muss sich auch weiter grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese kann frühestens am fünften Tag beendet werden, wenn ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorliegt. Zusätzlich gibt es ab 11. Januar eine Testpflicht bei der Einreise. Das bedeutet, dass sich jeder in den 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar danach testen lassen muss. Zudem besteht weiterhin eine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.

 

Alten- und Pflegeheime

Das Personal in Alten- und Pflegeheimen soll schon jetzt verpflichtend mehrfach pro Woche getestet werden, oftmals fehlen dafür aber die personellen Kapazitäten. Für mehr Sicherheit in den Pflegeheimen sollen deshalb freiwillige Helferinnen und Helfer das Personal bei Schnelltests unterstützen. Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die dafür notwendigen Schulungen, die Bundesagentur für Arbeit hilft bei der Vermittlung.

Bund und Länder wollen bei den Impfungen in den Einrichtungen zügig vorankommen: "Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können", heißt es in dem Beschluss.