Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft. Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstagabend umgesetzt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurde bereits am gestrigen Mittwoch darüber beraten. Ebenfalls gestern hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke den Landtag in einer Sondersitzung über die Ergebnisse der MPK informiert.
Für heute wurde ein 7-Tage-Inzidenzwert von 224,7 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Er liegt damit zwar unter den 3 Höchstwerten im Januar (299,3 am 11.01; 290,8 am 10.01.; 286,1 am 12.01.), jedoch weit über dem Zielwert von 50. Dauerhafte Werte unter 50 sind notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln.
Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen über den 31. Januar hinaus bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:
- Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten - soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen - Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
- Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und - wo möglich und nötig - durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
- Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
- Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
- Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
- Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
- Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
- Für Gottesdienste sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Verzicht auf Gesang und Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht.
Schulen und Kitas waren in der MPK erneut zentraler Gegenstand der Debatte. In Brandenburg erfolgt Distanzunterricht. Ausnahmen mit Präsenzunterricht bestehen für Abschlussklassen und für Förderschulen GE („geistige Entwicklung").
Eltern von Kita-Kindern werden nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Auch in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 können Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden, wenn es aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens notwendig ist.
Das Land übernimmt - wie bereits beim Lockdown im Frühjahr - Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig.
Dafür wird das Land voraussichtlich monatlich bis zu 15 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm aufwenden. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.
Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.
Woidke: „Auch dies unterstützt Familien bei der Betreuung der Kinder. Ich freue mich, dass das so schnell möglich war und damit ein Versprechen der Politik eingehalten wurde. Die Bildung der Kinder, ihre sozialen Kontakte und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben für mich einen sehr hohen Stellenwert. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger wenden sich dazu an mich. Aufgrund der Infektionszahlen in Brandenburg ist aber gegenwärtig kein Präsenzunterricht möglich."
Woidke weiter: „Im Rahmen der MPK habe ich mich klar gegen Betriebsschließungen ausgesprochen. Die Wirtschaft muss mit verstärktem Homeoffice und mit Hygienekonzepten ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Aber die Wirtschaft muss auch weiter funktionieren. Gut, dass es jetzt voran geht mit der Auszahlung der Wirtschaftshilfen. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Überbrückungshilfe III nochmal verbessert wird. Für den Einzelhandel ist es überlebenswichtig, dass die Abschreibungen auf die nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden."
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat vergangene Woche mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen" für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg begonnen. Für die November- und Dezemberhilfen wurden die Antragsfristen für Antragstellungen über den prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u.a.) bis zum 30. April 2021 verlängert.
Mit Stand vom 20. Januar lagen der ILB 14.199 Anträge auf Unterstützung aus den November- und Dezemberhilfen vor. Mehr als 90 Prozent der Antragsteller haben einen Abschlag erhalten. Beantragt wurden insgesamt 151,8 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung rund 60 Millionen Euro ausgezahlt.
Das nationale Impfkonzept muss zügig umgesetzt werden. Dazu ist Klarheit und Sicherheit bei der Lieferung der Impfstoffe erforderlich. Der Bund hat zugesagt, auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten zu übermitteln.
Die Zahl der bisher in Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 50.671 (+4.477 im Vergleich zum Vortag; Stand: 20.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 49.548 Erstimpfungen und 1.123 Zweitimpfungen. In Altenpflegeheimen wurden 8.143 Bewohnerinnen und Bewohner geimpft.
Woidke: „Für mich hat das Impfangebot für Alten- und Pflegeheime weiter oberste Priorität. Mit der Errichtung der Impfzentren und Impfstellen bereiten wir uns auf die Ausweitung der Impfkapazitäten im gesamten Land Brandenburg vor. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen zu verlässlichen Lieferzeiten einhält."
Quelle: Land Brandenburg, Staatskanzlei, 21.01.2021