Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (LStU) Beratungen zum Thema Reha-bilitierung von SED-Unrecht an. Das betrifft folgende Gebiete:
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) bietet die Möglichkeit, Menschen, die aus politischen Gründen in Haft waren, zu rehabilitieren. Entschädigungsleistungen und rentenrechtliche Besserstellung wären die Folge. Letztendlich kann eine Opferrente dem helfen, der mindestens 6 Monate zu Unrecht in Haft war.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bietet die Möglichkeit der Rehabilitierung für Menschen, die aus politischen Gründen Ihren Beruf aufgeben mussten. Auch hier wären die rentenrechtliche Besserstellung und Ausgleichsleistungen möglich.
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) eröffnet die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, überprüfen zu lassen.
Das VwRehaG erfasst auch Personen, die ihr Leben infolge von Übergriffen der Polizei und anderer Einsatzkräfte bei der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 im Beitrittsgebiet ohne Gewahrsamsnahme und Verurteilung verloren haben. Deren nächste Angehörige können heute Unterstützungsleistungen beantragen.
Reinhard Schult, Mitarbeiter des Berliner Landesbeauftragten für Stasiunterlagen, bietet zu diesen genannten Themen am Dienstag, dem 3. Februar, von 11.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus, Berliner Straße 15, Raum 413 eine Bürgerberatung an. Gleichzeitig nimmt Reinhard Schult Anträge auf Einsicht in die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der DDR entgegen und berät zu Fragen, die zu diesen Themen auftauchen.
Sollten Interessierte zu diesem Termin verhindert sein, so können sich diese auch an Frau Radtke, Mitarbeiterin in der Rehabilitierungsbehörde im Ministerium des Innern, wenden. Frau Radtke ist unter der Telefonnummer (0331) 866-2398, E-Mail: <link>barbara.radtke@mi.brandenburg.de zu erreichen.