Das Bürgerbegehren gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rathenow, den Sitz der Verwaltung zu dezentralisieren und einen Teil der Verwaltung in der Berliner Straße 74 und den anderen Teil im TGZ Grünauer Fenn 42 unterzubringen, war erfolgreich.
Das Bürgerbegehren war verbunden mit der Forderung, das jetzige Rathaus in der Berliner Straße 15 zu kaufen und die Verwaltung damit dauerhaft zentral an diesem Standort unterzubringen.
In der Stadtverordnetenversammlung am 24.08.2016 stimmten die Stadtverordneten mehrheitlich der Forderung des Bürgerbegehrens nicht zu.
Aus diesem Grunde wird es einen Bürgerentscheid geben.
Alle abstimmberechtigten Bürger der Stadt Rathenow sind aufgerufen, am 09.10.2016 ihre Stimme für oder gegen den zentralen Rathausstandort in der Berliner Straße 15 abzugeben.
Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist es notwendig, dass die Mehrheit der abstimmberechtigten Bürger für den Kauf des Rathauses Berliner Straße 15 stimmt.
Diese Mehrheit muss mindestens 25 % der Abstimmberechtigten ausmachen.
Das wären nach gegenwärtigem Einwohnerstand 5.245 Bürger.