Nach der Prüfung der Unterschriftslisten wurde festgestellt: genau 3.761 Einträge gab es. Davon 504 Ungültige und 3.257 Einträge waren gültig.
Somit ist das Bürgerbegehrens zum Verbleib der Stadtverwaltung in der Berliner Straße gültig. Somit gab 1.159 Einträge mehr, als zum Erfüllen des Quorums nötig war.
Nun müssen die Abgeordneten der Rathenower Stadtverordnetenversammlung am 24.08.2016 entscheiden ob sie dem Bürgerbegehren zustimmen. Bei einer Ablehnung kommt es zu einem Bürgerentscheid.