Die Stadtverwaltung Rathenow informiert darüber, dass die Abgabenbescheide über die Grundsteuer (A und B), Straßenreinigung, Winterdienst und Hundesteuer ab dem Jahr 2008 als sogenannte Dauerbescheide ergehen.
Das heißt, dass die Steuerpflichtigen im Jahr 2008 letztmalig die Bescheide für die oben genannten Steuern/Abgaben komplett erhalten.
Diese Bescheide behalten solange ihre Gültigkeit, bis sie durch einen Änderungsbescheid abgeändert oder durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Die Bescheide sind deshalb sorgfältig aufzubewahren.
Einen neuen Bescheid erhalten die betroffenen Bürger also erst bei einer Änderung, zum Beispiel in der Berechnungsgrundlage.
Ab dem Jahr 2009 werden die Grundsteuern (A und B), Straßenreinigung, Winterdienst und Hundesteuer nur noch durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Um nicht zukünftig mit den üblichen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., bei Jahreszahlern 01.07.) in Verzug zu geraten, empfiehlt die Stadtverwaltung Rathenow schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder bei dem eigenen Geldinstitut einen Dauerauftrag einzurichten.
Es besteht aber natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, entsprechend den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten die Steuern/Abgaben selbständig zu überweisen oder in der Stadtkasse der Stadt Rathenow eine Bareinzahlung vorzunehmen.