Die Stadtverwaltung Rathenow verschickt seit dem Jahr 2008 Dauerbescheide über die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Gebühr über die Straßenreinigung/ den Winterdienst in der Stadt Rathenow und den Ortsteilen Steckelsdorf, Semlin, Grütz, Böhne und Göttlin.
Das heißt, die Bescheide behalten so lange ihre Gültigkeit, bis sie durch einen Änderungsbescheid abgeändert oder durch einen neuen Bescheid ersetzt werden.
Die Festsetzung über die Grundsteuer, die Hundesteuer und die Gebühren über die Straßenreinigung/ den Winterdienst für das Kalenderjahr 2009 erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow und den Ortsteilen Steckelsdorf, Semlin, Grütz, Böhne und Göttlin.
Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, Hundesteuerpflichtigen und alle Gebührenpflichtigen über die Straßenreinigung/ den Winterdienst in der Stadt Rathenow und deren Ortsteilen Steckelsdorf, Semlin, Grütz, Böhne und Göttlin, die im Kalenderjahr 2009 die gleiche Grundsteuer, Hundesteuer und die gleiche Gebühr über die Straßenreinigung/ den Winterdienst wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Die Steuerpflichtigen und die Gebührenpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer, Hundesteuer und die Gebühr über die Straßenreinigung/ den Winterdienst in der Stadt Rathenow und deren Ortsteilen für 2009 zu den Fälligkeitsterminen, die im letzten schriftlichen Bescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung festgesetzt wurden, zu überweisen.
Um nicht mit den üblichen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., bei Jahreszahlern 01.07.) in Verzug zu geraten, empfiehlt die Stadtverwaltung Rathenow, schriftlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder bei dem eigenen Geldinstitut einen Dauerauftrag einzurichten. Es besteht aber natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, entsprechend den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten die Steuern/ Abgaben selbständig zu überweisen.
Werden die Steuern/ Abgaben nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert auf die rückständigen Beträge gem. § 240 Abgabenordnung (AO) zu entrichten. Außerdem hat der Abgabenpflichtige die entstehenden Mahngebühren und die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen.
In allen Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow und den Ortsteilen Steckelsdorf, Semlin, Grütz, Böhne und Göttlin ist die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, der Hundsteuer und der Gebühr über die Straßenreinigung/ den Winterdienst für das Kalenderjahr 2009 ausgehängt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten tritt die gleiche Rechtswirkung ein, die auch der Abgabebescheid zur Folge hätte.