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Bekanntmachung der Wahlbehörde zurBekanntmachung zur Bürgermeister-Wahl

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses am 07.03.2022

Hiermit mache ich gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlV bekannt, dass der Wahlausschuss

am Montag, dem 7. März 2022, 16:00 Uhr,
im Beratungsraum E.08 der Stadtverwaltung Rathenow,
Berliner Str. 15, 14712 Rathenow

zu einer öffentlichen Sitzung zusammentritt.

Tagesordnung:
1.    Berichterstattung des Wahlleiters über das endgültige Ergebnis der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister am 6. März 2022
2.    Feststellung des Gesamtergebnisses durch den Wahlausschuss:
•    Zahl der wahlberechtigten Personen
•    Zahl der Wählerinnen und Wähler
•    Zahl der ungültigen Stimmen
•    Zahl der gültigen Stimmen
•    Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen
•    Name der Bewerberin bzw. des Bewerbers, sofern die erforderliche Mehrheit nach § 72 Abs. 2 Satz 1 BbgKWahlG erreicht wurde, bzw. die Namen der Bewerber, die für die Stichwahl am 27. März 2022 zugelassen sind
3.    Sonstiges

Gemäß § 9 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-EindV findet die Sitzung nach der 3G-Regel statt. Für die Teilnahme an der Sitzung ist daher Vorlage eines gültigen Zertifikates über den vollständigen Impfschutz oder den Status als Genesener erforderlich. Alternativ genügt auch ein Zertifikat über einen aktuellen Schnelltest bzw. gültigen PCR-Test. Im Bedarfsfall kann auch ein überwachter Selbsttest nach § 2 Nr. 7 a) Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Schnelltests müssen mitgebracht werden. Sofern die erforderlichen Zertifikate nicht vorgelegt werden können, werde ich auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 Satz 3 BbgKWahlV die Teilnahme verweigern

Während der Sitzung ist durch alle Personen eine medizinische Maske zu tragen. Sofern der Mindestabstand von einem Meter zwischen den festen Sitzplätzen wegen großer öffentlicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

gez. Erben
Wahlleiter

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