1. Die Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Rathenow findet am 6. März 2022 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
2. Die Stadt Rathenow ist dafür in 23 Wahlbezirke eingeteilt. In den versandten Wahlbenachrichtigungen ist angegeben, wo sich das jeweils zuständige Wahllokal befindet. Nur in diesem Wahllokal darf die wahlberechtigte Person wählen, sofern sie keinen Wahlschein besitzt. Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.
3. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
b. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen.
c. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein abgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl.
d. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
e. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
g. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
4. Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl nur eine Stimme. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten bzw. mit den Briefwahlunterlagen ausgegeben. Sie enthalten die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge.
5. Die Bewerberin bzw. der Bewerber, der bzw. dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme geben möchte, muss durch Ankreuzen eindeutig gekennzeichnet werden.
6. Auf Verlangen des Wahlvorstandes haben sich Wählerinnen und Wähler über ihre bzw. seine Person auszuweisen.
7. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Der Wahlvorstand kann den Zutritt zum Wahllokal unter anderem unter Verweis auf einzuhaltende Hygienevorschriften regeln.
8. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Str. 15, zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt ab 18:00 Uhr.
9. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Wahlergebnis verfälscht.
Im Auftrag
gez. Erben
Wahlbehörde
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