1. Die Nachwahl des Ortsbeirats Semlin findet am 22. September 2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
2. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindezentrum Semlin, Dorfstr. 35. Nur in diesem Wahllokal darf die wahlberechtigte Person wählen, sofern sie keinen Wahlschein besitzt. Wer einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen.
3. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
a. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.
b. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen.
c. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein abgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl.
d. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
e. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
f. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
g. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
4. Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl drei Stimmen. Die drei Stimmen können einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber gegeben werden. Sie können aber auch auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten bzw. mit den Briefwahlunterlagen ausgegeben. Sie enthalten die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge.
5. Die Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme geben möchte, muss durch Ankreuzen eindeutig gekennzeichnet werden.
6. Auf Verlangen des Wahlvorstandes haben sich Wählerinnen und Wähler über ihre bzw. seine Person auszuweisen.
7. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
8. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Str. 15, zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt ab 18:00 Uhr.
9. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Wahlergebnis verfälscht. Der Versuch ist strafbar.
Im Auftrag
Erben
Wahlbehörde