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Auf Grundlage der neuen Brandenburger Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus vom 22.03.2020 setzt die Stadt Rathenow weitere Verschärfungen der bereits geltenden Einschränkungen um.

Auf den städtischen Friedhöfen dürfen Beisetzungen ab sofort nur noch unter freiem Himmel am Grab und im engsten Familienkreis stattfinden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 05.04.2020.