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Auslegung der Eintragslisten zum Volksbegehren

Die Vertreter der Volksinitiative "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Da die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg innerhalb der Frist (§ 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht haben, wird das Volksbegehren durchgeführt.

 

Dafür werden die Eintragungslisten ab dem 29. August 2017 bis zum 28. Februar 2018 in den Räumen des Bürgerservice (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15 zu folgenden Öffnungszeiten ausliegen:

Montag7:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag7:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch7:00 bis 13:00 Uhr
Freitag7:00 bis 12:00 Uhr

Am  Mittwoch, den 28. Februar 2018, kann sich noch bis 16 Uhr in die Liste eintragen werden.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Rathenows haben, durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen, die Möglichkeit dieses Volksbegehren zu unterstützen.

 

Ausführlichere Informationen über die Durchführung des Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" wurden auch <link file:4565 _blank download file>im Internet (pdf, 140 Kb) veröffentlicht.