Alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2021/ 2022 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden die Eltern per Post über die Schulanmeldung ihres Kindes informiert und erhalten alle erforderlichen Formulare.
Die Unterlagen für die Schulanmeldung sind ausgefüllt (in Druckbuchstaben) und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen in der Zeit vom 23.11.2020 bis zum 04.12.2020 an die zuständige Grundschule zu übermitteln. Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
- Geburtsurkunde
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Eltern, die keine Unterlagen erhalten haben, können die Formulare auf der Internetseite der Stadt Rathenow herunterladen (►Link) oder sich an die Stadt Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen (Tel. 03385 596402) wenden.
Weitere Dokumente zum Download:
► Aktuelle Schulbezirkssatzung [pdf-Datei, 56 KB]
► Übersicht der zuständigen Schulen für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten [pdf-Datei, 194 KB]