Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:
02.12.2019 – 13.12.2019
Die aktuelle Schulbezirkssatzung ist hier abrufbar. Die zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten können Sie diesem Dokument entnehmen.
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
- Geburtsurkunde
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.