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Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:

 

02.12.2019 – 13.12.2019

 

Die aktuelle Schulbezirkssatzung ist hier abrufbar. Die zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten können Sie diesem Dokument entnehmen.

 

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

  • Geburtsurkunde
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
  • ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
  • ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

 

Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.