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Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2016/17 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldung der künftigen Schulanfänger erfolgt in der gewünschten Schule im Zeitraum vom 11. bis 15. Januar 2016.

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

  • Geburtsurkunde
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
  • gegebenenfalls Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.

 

Rathenower Grundschulen:

? Grundschule "Geschwister Scholl", Geschwister-Scholl-Straße 7a

? Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn", Friedrich-Ebert-Ring 107

? Grundschule "Am Weinberg", Schulplatz 3

? Otto-Seeger-Grundschule Rathenow, Pfarrer-Fröhlich-Str. 9