Die Corona-Soforthilfen des Bundes für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen sind bereits im Corona-Soforthilfeprogramms des Landes Brandenburg enthalten. Es ist somit nicht möglich, zusätzlich beim Bund eine Soforthilfe zu beantragen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Anträge und weitere Informationen zum Soforthilfe-Programm erhalten Sie unter https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg.
Neue Sprechzeiten des Corona-Infotelefons der Stadt RathenowLand Brandenburg verlängert Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April