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Abstimmungsschein zum Bürgerentscheid ab 16.09.2016 online abrufbar

Alle abstimmberechtigten Bürger der Stadt Rathenow sind aufgerufen, am 09.10.2016 ihre Stimme für oder gegen den zentralen Rathausstandort in der Berliner Straße 15 abzugeben.

 

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist es notwendig, dass die Mehrheit der abstimmberechtigten Bürger für den Kauf des Rathauses Berliner Straße 15 stimmt.

Diese Mehrheit muss mindestens 25 % der Abstimmberechtigten ausmachen.

Das wären nach gegenwärtigem Einwohnerstand 5.245 Bürger.

 

Bis zum 18.09.2016 erhalten alle abstimmberechtigten Bürger der Stadt Rathenow einschließlich der Ortsteile eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte. Auf dieser Karte ist vermerkt in welchem Abstimmungslokal Sie am 09.10.2016 Ihre Stimme für oder gegen den zentralen Rathausstandort in der Berliner Straße 15 abgeben können.

 

Mit dieser Karte können Sie aber auch die Zusendung von Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Sie füllen die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte aus, legen sie in einen frankierten Briefumschlag und stecken diesen in einen Postkasten. Die Abstimmungsunterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt. Briefabstimmungsunterlagen können Sie auch ab dem 16.09.2016 ganz unbürokratisch per Internet beantragen.

Alternativ hierzu haben Sie auch die Möglichkeit, ab 19.09.2016 im Rathaus Berliner Straße 15 die Briefabstimmungsunterlagen persönlich abzuholen oder die Briefabstimmung direkt vor Ort durchzuführen.

 

Das Briefabstimmungslokal hat für Sie geöffnet:

Montag           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch         von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Am Freitag, dem 07.10.2016 ist das Briefabstimmungslokal  bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Abstimmungsschein-Online beantragen

Des Weiteren ist es vom 16.09. bis zum 05.10.2016 möglich, seine Briefabstimmungsunterlagen unter der Link-Adresse <link https: www.wahlschein.de iws external-link-new-window external link in new>

www.wahlschein.de/IWS/startini.do

online zu beantragen.

 

Chronik dazu:

Das Bürgerbegehren gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rathenow, den Sitz der Verwaltung zu dezentralisieren und einen Teil der Verwaltung in der Berliner Straße 74 und den anderen Teil im TGZ Grünauer Fenn 42 unterzubringen, war erfolgreich. 

Das Bürgerbegehren war verbunden mit der Forderung, das jetzige Rathaus in der Berliner Straße 15 zu kaufen und die Verwaltung damit dauerhaft zentral an diesem Standort unterzubringen.

In der Stadtverordnetenversammlung am 24.08.2016 stimmten die Stadtverordneten mehrheitlich der Forderung des Bürgerbegehrens nicht zu.

 

Aus diesem Grunde wird es diesen Bürgerentscheid geben.