Leider stellt die Stadtverwaltung Rathenow an regenreichen Tagen immer wieder fest, dass das Niederschlagswasser Straßen und Wege so erheblich beeinflusst, dass diese teilweise unter Wasser stehen und so nur schwer passierbar sind. Dies liegt zum Teil an den noch durchzuführenden Ausbau der Straßen und Wege, den nicht vorhandenen Regenwasserkanälen, aber zum anderen auch daran, dass Grundstücksbesitzer das Regenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen ableiten.
Die Stadtverwaltung Rathenow weist in diesem Zusammenhang auf das Brandenburgische Wassergesetz und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rathenow hin. Danach ist unbelastetes Regenwasser am Ort des Anfalls zur Versickerung zu bringen und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum abgeleitet werden.
Grundstückseigentümer haben bei der Planung der Regenentwässerung darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verbleibt und versickert. Das schließt Dachentwässerungen, flächenhafte Versiegelung und Hofentwässerungen gleichermaßen ein. Auch bereits bestehende Regenentwässerungen müssen diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Die in den vergangenen Tagen teilweise sehr starken Regenfälle haben gezeigt, dass das Regenwasser von einigen privaten Grundstücken in den öffentlichen Bereich fließt. Diese Ableitungen führen nicht selten zu starken Beeinträchtigungen und Schäden an Straßen, Wegen und auch an Privateigentum. Gefährlich wird es unter anderem auch in der kalten Jahreszeit durch Glatteisbildung.
Die Stadtverwaltung Rathenow bittet deshalb alle Eigentümer ihre Regenentwässerung zu überprüfen und gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorzunehmen.