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Leider stellt die Stadtverwaltung Rathenow an regenreichen Tagen immer wieder fest, dass das Niederschlagswasser Straßen und Wege so erheblich beeinflusst, dass diese teilweise unter Wasser stehen und so nur schwer passierbar sind.

Dies liegt zum einen an dem noch durchzuführenden Ausbau der Straßen und Wege, aber zum anderen auch daran, dass ein Teil der Grundstücksbesitzer das Regenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen ableitet.

Die Rathenow Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf das Brandenburgische Wassergesetz und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rathenow hin. Danach ist unbelastetes Regenwasser am Ort des Anfalles zur Versickerung zu bringen und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum abgeleitet werden.

Grundstückseigentümer haben bei der Planung der Regenentwässerung darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, versickert. Das schließt Dachentwässerungen und Hofentwässerungen gleichermaßen ein. Auch bereits bestehende Regenentwässerungen müssen diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Die in den vergangenen Tagen teilweise sehr starken Regenfälle haben gezeigt, dass das Regenwasser von einigen privaten Grundstücken in den öffentlichen Bereich fließt. Diese Ableitungen führen nicht selten zu starken Beeinträchtigungen und Schäden an Straßen, Wegen und auch an Privateigentum. Gefährlich wird es unter anderem auch in der jetzigen kalten Jahreszeit durch Glatteisbildung.

Die Stadtverwaltung Rathenow bittet deshalb alle Eigentümer ihre Regenentwässerung zu überprüfen und gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorzunehmen.