Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die
Stadt Rathenow
Der Bürgermeister
Berliner Str. 15
14712 Rathenow
Tel: 03385 596-0
E-Mail: poststelle@stadt-rathenow.de
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen:
Stadt Rathenow
Der Datenschutzbeauftragte
Berliner Str. 15
14712 Rathenow
E-Mail: datenschutz@stadt-rathenow.de
Zugriffsdaten (Server-Log-Files)
Bei jedem Zugriff auf die Website der Stadt Rathenow und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Server-Logs werden aus Sicherheitsgründen für 12 Wochen vorgehalten (anschließend gelöscht).
Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende Daten gespeichert:
• angefragte Seite
• Referrer URL
• Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
• Status der Serverabfrage
• übertragende Datenmenge
• IP-Adresse
• User-Agent (Browser & Betriebssystem)
Die erhobenen Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt, nicht für statistische Zwecke verarbeitet und nur geprüft, wenn Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung vorliegen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
Cookies
Beim Zugriff auf unsere Internetseiten werden kleine Dateien, sog. Cookies, auf Ihrer Festplatte gespeichert. Das System nutzt temporäre Cookies (kl. Textdateien), um die Webseite nutzerfreundlich und effektiver zu machen (insbesondere Menüführung, Spracheinstellungen, menübezogene Bannerbilder, Schriftgrößeneinstellung, etc.) Diese Session-Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten, haben in der Regel eine Lebensdauer von maximal 24 Stunden und werden nicht zur Identifizierung von Besuchern genutzt.
Auf dieser Webseite kommen die folgenden Cookies und Drittanbieter zum Einsatz:
Verwendung von Consentmanager
Wir haben das Einwilligungs-Management-Tool „consentmanager“ (www.consentmanager.net) der consentmanager AB (Håltgelvågen 1b, 72348 Västerås, Schweden, info@consentmanager.net) auf unserer Website eingebunden, um Einwilligungen für die Datenverarbeitung bzw. den Einsatz von Cookies oder vergleichbaren Funktionen abzufragen. Sie haben mithilfe von „consentmanager“ die Möglichkeit, Ihr Einverständnis für bestimmte Funktionalitäten unserer Website, z.B. zum Zwecke der Einbindung externer Elemente, Einbindung von Streaming-Inhalten, statistischen Analyse, Reichweitenmessung und personalisierten Werbung zu erteilen oder abzulehnen. Sie können mithilfe von „consentmanager“ ihre Zustimmung für sämtliche Funktionen erteilen oder ablehnen oder ihre Einwilligung für einzelne Zwecke oder einzelne Funktionen erteilen. Die von Ihnen vorgenommenen Einstellungen können auch im Nachhinein von Ihnen geändert werden. Zweck der Einbindung von „consentmanager“ ist es, den Nutzern unserer Website die Entscheidung über die vorgenannten Dinge zu überlassen und im Rahmen der weiteren Nutzung unserer Website die Möglichkeit zu bieten, bereits vorgenommene Einstellungen zu ändern. Im Zuge der Nutzung von „consentmanager“ werden personenbezogene Daten sowie Informationen der verwendeten Endgeräte wie die IP-Adresse verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) i.V.m. Art. 6 Abs 3 S. 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO sowie hilfsweise lit. f). "Consentmanager" hilft uns (nach DSGVO der Verantwortliche) bei der Verarbeitung Ihrer Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen (z.B. Nachweispflicht). Unsere berechtigten Interessen an der Verarbeitung liegen in der Speicherung der Nutzereinstellungen und Präferenzen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und weiteren Funktionalitäten. „Consentmanager“ speichert Ihre Daten solange Ihre Nutzereinstellungen aktiv sind. Nach zwei Jahren nach Vornahme der Nutzereinstellungen erfolgt eine erneute Abfrage der Zustimmung. Die vorgenommenen Nutzereinstellungen werden dann erneut für diesen Zeitraum gespeichert.
Sie können Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Ihr Widerspruchrecht besteht bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Zwecks Widerspruchs wenden Sie sich bitte via E-Mail an info@consentmanager.net.
Kontaktformular
Wenn Sie uns über das Kontaktformular erreichen, werden die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihres Antrages verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihre Nachricht und die damit verbundenen Daten und Inhalte werden gelöscht, sobald sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Rathenow liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich sind.
Newsletter
Newsletterdaten
Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.
Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. E-Mail-Adressen für den Mitgliederbereich) bleiben hiervon unberührt.
Newsletter-Tool des Anbieters "CleaverReach"
Die Stadt Rathenow nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern und Mailings. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede. CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert.
Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann unter anderem analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z.B. Download eines digitalen Angebots auf unserer Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Des Weiteren können Sie den Newsletter auch direkt auf der Website abbestellen.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters sowohl von unseren Servern als auch von den Servern von CleverReach gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden (z.B. zur Kundenpflege) bleiben hiervon unberührt.
Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.
Abschluss eines Vertrags über Auftragsdatenverarbeitung
Wir haben mit CleverReach einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von CleverReach vollständig um.
Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen.
Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Umgang mit Kontaktdaten
Nehmen Sie mit dem Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Umgang mit Kommentaren und Beiträgen
Hinterlassen Sie auf dieser Website einen Beitrag oder Kommentar, wird Ihre IP-Adresse gespeichert. Dies dient der Sicherheit des Websitebetreibers: Verstößt Ihr Text gegen das Recht, möchte er Ihre Identität nachverfolgen können.
SSL-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung personengebundener Daten (z.B. über ein Kontaktformular), eine SSL-Verschlüsselung . Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie an dem https in der Adresszeile des Browsers sowie an dem Schloss-Symbol in der Browserzeile.
Die SSL-Verschlüsselung verhindert beispielsweise, dass vertrauliche Inhalte, die Sie an uns übermitteln, von Dritten mitgelesen werden können.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu:
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DS-GVO zudem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Telefon: (033203) 356-0
Fax: (033203) 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de
Webseiten Dritter und andere Anbieter
Das Online-Angebot der Stadt Rathenow enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Weitere Datenschutzbestimmungen
Für einige der bei uns eingebundenen Online-Dienste, wie zum Beispiel die Anmeldung zum Newsletter über Clever Reach und die Nutzung der Dialog-Plattform des Bürgerbudgets der Stadt Rathenow (https://machmit.rathenow.de), gelten darüber hinaus gesonderte Datenschutzbestimmungen, die es bei Nutzung des jeweiligen Angebotes zu berücksichtigen gilt.
Meldewesen
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben werden.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (ggf. seines Vertreters) der für die Erhebung verantwortlich ist:
Stadt Rathenow
Der Bürgermeister
Berliner Straße 15
14712 Rathenow
Telefon: 03385 596 0
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Rathenow:
Stadt Rathenow
Datenschutzbeauftragte
Berliner Straße 15
14712 Rathenow
3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung:
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüberhinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 24 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) personenbezogene Daten der ausweispflichtigen Person und speichert diese im Ausweisregister zum Zwecke der Ausstellung der Ausweise, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers und zur Durchführung des PAuswG.
Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DS-GVO in Verbindung mit § 5 PAuswG das Lichtbild sowie auf Antrag die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der ausweispflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 5 Abs. 5 PAuswG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Ausweises.
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 22 Abs. 1 PaßG personenbezogene Daten der Passinhaber und speichert diese im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG.
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DS-GVO in Verbindung mit § 4 PaßG das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der passpflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 4 Abs. 3 PaßG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Passes.
4. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Sachverhaltes ist es erforderlich, dass Ihre Daten weitergeleitet werden.
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.
Personenbezogene Daten des Ausweisinhabers werden an den Ausweishersteller zum Zweck der Ausweisherstellung übermittelt.
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mit Hilfe des Ausweises dürfen ausschließlich erfolgen durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.
Die Personalausweisbehörde darf nach Maßgabe des PAuswG an andere öffentliche Stellen aus dem Ausweisregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
Nach § 18 PAuswG kann der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.
Personenbezogene Daten des Passinhabers werden an den Passhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes übermittelt.
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Pass oder mit Hilfe des Passes dürfen ausschließlich erfolgen durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.
Die Passbehörde darf nach Maßgabe des PaßG an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
Zur Abrechnung von Einnahmen/Ausgaben der o.g. Vorgänge werden Ihre Daten weitergeleitet an:
Stadt Rathenow
Amt für Wirtschaft und Finanzen
Berliner Str. 15
14712 Rathenow
5. gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
6. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer:
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Personenbezogene Daten im Ausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.
Für die Personalausweisbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.
Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen.
Im Personalausweisrecht gelten folgende weitere Regelungen:
Personenbezogene Daten beim Sperrnotruf sind 1 Jahr nach ihrer Erhebung zu löschen.
Beim Sperrlistenbetreiber sind Sperrschlüssel und Sperrsumme 10 Jahre nach deren Eintragung aus der Referenzliste zu löschen.
Aktualisierungen der Sperrliste werden gespeichert, damit eine Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises nachgewiesen werden kann. Sie werden 10 Jahre nach ihrer Speicherung gelöscht.
Ein allgemeines Sperrmerkmal wird 10 Jahre aus der Sperrliste gelöscht, nachdem der Sperrschlüssel beim Sperrlistenbetreiber gespeichert worden ist, oder wenn die Personalausweisbehörde eine Entsperrung vorgenommen hat.
Der Ausweishersteller speichert die Daten, die im Rahmen des Produktionsverfahrens erlangt oder erzeugt worden sind und der antragstellenden Person zugeordnet werden können, höchstens so lange, bis der Sperrlistenbetreiber den Empfang der Sperrsumme und des Sperrschlüssels und die Personalausweisbehörde den Eingang des Sperrkennworts bestätigt haben. Im Übrigen sind die Daten sicher zu löschen. Der Ausweishersteller führt zur Vermeidung von Doppelungen eine Liste mit Sperrsummen von hergestellten Personalausweisen. Die Sperrsummen in dieser Liste sind zehn Jahre nach ihrer Eintragung zu löschen.
Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.
Für die Passbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.
7. Es besteht für Sie das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.
8. Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
9. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich.
10. Die Erhebung ist notwendig, da ansonsten der Sachverhalt nicht bearbeitet werden kann. Die Folge wäre eine Ablehnung Ihres Antrages / eine Nichtbearbeitung Ihres Sachverhaltes.
11. Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.