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Die Stadt Rathenow informiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.

Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die Person selbst, sondern Familienangehörige der Person angehören
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Altersjubiläen
4. Auskünfte über Ehejubiläen
5. Auskünfte an Adressbuchverlage

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung für die oben genannten Fälle kann beim Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow, Berliner Straße 15, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.